Herzlich willkommen

in der "Herberge zum Brieselang"

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Allgemeines:
1.1. Aufnahme: Die Herberge steht allen offen, die Brieselang und Umgebung kennen lernen möchten.
1.2. Kraftfahrzeuge aller Art dürfen auf dem Herbergsgelände nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden. Für die Haftung gilt Ziffer 7.3.
2.   Anmeldung
2.1. Für Familien und Gruppen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
2.2. Die Anmeldung wird mit dem Vertrag für beide Seiten verbindlich.
2.3. Die schriftliche Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Zahl der Gäste.
3.   Bezahlung
3.1. Die Aufenthaltskosten für die Gäste werden spätestens bei der Anreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden.
4. Absagen
4.1. Die Herberge trägt sich wirtschaftlich selbst. Deshalb sind die nachfolgenden Regelungen erforderlich!
4.2. Angemeldete Gäste müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens 60 Tage vor dem Anreisetag vorliegen.
4.3. Die Herberge ist gegenüber angemeldeten Gästen berechtigt, wegen Nichtverfügbarkeit bis 30 Tage vor dem Anreisetag vom Vertrag zurückzutreten.
5.   Ausfallzahlung
5.1. Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten Gäste eine Minderung um 10% oder mehr eintritt, so sind   je Person und Tag als Entschädigung 80% aller vereinbarten Leistungen zu zahlen.
5.2. Bei einer Teilstornierung mit mehr als 10% bzw. Gesamtstornierung in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und 60 Tagen vor dem Anreisetag   sind 15% aller vereinbarten Leistungen als Entschädigung zu zahlen.
6. Preise
6.1. Die Preise sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
7.   Haftung/Versicherungsschutz
7.1. Wer Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte   und Veranstalter eingeschlossen).
7.2. Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung wird nur übernommen, wenn diese der Geschäftsleitung oder seinen Mitarbeiter   ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.3. Für Kraftfahrzeuge (einschließlich Inhalte) und Fahrräder, die auf dem Gelände der Herberge abgestellt werden, wird nicht gehaftet.

Hausordnung:

Das Zusammenleben in der Herberge erfordert Verständnis füreinander und gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb sind die folgenden Regelungen für den   Aufenthalt in der Herberge erforderlich:
1. Aufnahme
1.1. Sie erfolgt immer durch vorherige Anmeldung per Vertrag.
1.2. Es gelten die Benutzungsbedingungen für die Herberge.
2.   Eintreffen
2.1. Angemeldete Gäste können ab 14.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr in der Herberge eintreffen, sofern nicht eine spätere Ankunft mit der   Geschäftsleitung vereinbart wurde. Bei früherem Eintreffen ist eine Zusatzgebühr zu entrichten. Diese wird im Buchungsvertrag geregelt. Nach 18.00 Uhr können die zugesagten Plätze an andere Gäste vergeben werden.
3. Aufenthalt in der Herberge
3.1. Jeder Gast ist mitverantwortlich für die Einhaltung der   Hausordnung. Die Gruppenbetreuer sind verantwortlich für ihre Gruppe.
3.2. Auf die Mithilfe der Gäste kann nicht verzichtet werden. Dazu gehört, dass sie die von ihnen benutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände   in Ordnung halten. Alle Gäste werden gebeten, Abfall zu vermeiden, Energie   und Wasser zu sparen. Der anfallende Müll ist entsprechend der vorhandenen Wertstoffbehälter und örtlicher Abfallsatzung getrennt zu entsorgen.
3.3. Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit hauseigener Bettwäsche benutzt werden.
3.4. Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 7.00 Uhr.
3.5. Das Rauchen sowie offenes Feuer ist in den Unterkünften strengstens verboten.
3.6. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
3.7. Grundsätzlich ist die Benutzung von Musik- und Unterhaltungselektronik nur mit Zustimmung der Geschäftsleitung und nur dann gestattet, wenn andere hierdurch nicht gestört werden.
4. Abreise
Das Herbergsgelände bzw. die Schlafräume müssen bis 10.00 Uhr geräumt sein(Grund: Reinigungszeiten). Bei längerem Aufenthalt auf dem Gelände am Abreisetag (nur nach vorheriger Absprache), muss eine Zusatzgebühr entrichtet werden.
5.   Hausrecht
Die Geschäftsleitung übt das Hausrecht im Auftrag des Geschäftsführers aus. Bei Verletzung der Hausordnung oder der Benutzerbedingungen können Mitarbeiter der Geschäftsleitung ein Hausverbot aussprechen.