Allgemeine Geschäftsbedingungen: 1. Allgemeines: 1.1. Aufnahme: Die Herberge steht allen offen, die Brieselang und Umgebung kennen lernen möchten. 1.2. Kraftfahrzeuge aller Art dürfen auf dem Herbergsgelände nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen abgestellt werden. Für die Haftung gilt Ziffer 7.3. 2. Anmeldung 2.1. Für Familien und Gruppen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. 2.2. Die Anmeldung wird mit dem Vertrag für beide Seiten verbindlich. 2.3. Die schriftliche Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Zahl der Gäste. 3. Bezahlung 3.1. Die Aufenthaltskosten für die Gäste werden spätestens bei der Anreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. 4. Absagen 4.1. Die Herberge trägt sich wirtschaftlich selbst. Deshalb sind die nachfolgenden Regelungen erforderlich! 4.2. Angemeldete Gäste müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens 60 Tage vor dem Anreisetag vorliegen. 4.3. Die Herberge ist gegenüber angemeldeten Gästen berechtigt, wegen Nichtverfügbarkeit bis 30 Tage vor dem Anreisetag vom Vertrag zurückzutreten. 5. Ausfallzahlung 5.1. Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten Gäste eine Minderung um 10% oder mehr eintritt, so sind je Person und Tag als Entschädigung 80% aller vereinbarten Leistungen zu zahlen. 5.2. Bei einer Teilstornierung mit mehr als 10% bzw. Gesamtstornierung in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und 60 Tagen vor dem Anreisetag sind 15% aller vereinbarten Leistungen als Entschädigung zu zahlen. 6. Preise 6.1. Die Preise sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen. 7. Haftung/Versicherungsschutz 7.1. Wer Schäden an Gebäuden und Inventar verursacht, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). 7.2. Eine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung wird nur übernommen, wenn diese der Geschäftsleitung oder seinen Mitarbeiter ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 7.3. Für Kraftfahrzeuge (einschließlich Inhalte) und Fahrräder, die auf dem Gelände der Herberge abgestellt werden, wird nicht gehaftet. |